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Grundlagen & Forschung2. August 2026 5 Min. Lesezeit Aktualisiert am 4. September 2026

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act

Artikel 50 der KI-Verordnung ist anwendbar: Wer KI-Systeme anbietet oder betreibt, muss über die Interaktion mit KI und über KI-erzeugte Inhalte informieren. Die Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 Leitlinien angenommen.

CT

Christian Taschner

Wirtschaftsingenieur · ki-sourcing.de

Für Geschäftsführer auf einen Blick

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Die Europäische Kommission hat dazu Leitlinien veröffentlicht, die den Anwendungsbereich klarstellen; ergänzend gibt es einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte. Die Leitlinien entstanden mit Beiträgen der Mitgliedstaaten, des AI Board und einer öffentlichen Konsultation.

Kernaussagen

  • Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sind seit dem 2. August 2026 anwendbar.
  • Die Kommission hat die zugehörigen Leitlinien am 20. Juli 2026 angenommen.
  • Die Leitlinien ergänzen den Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte.
  • Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).

Die Quelle

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Die Europäische Kommission hat dazu Leitlinien veröffentlicht, die den Anwendungsbereich klarstellen; ergänzend gibt es einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte. Die Leitlinien entstanden mit Beiträgen der Mitgliedstaaten, des AI Board und einer öffentlichen Konsultation.

Worum es geht

Artikel 50 richtet sich an Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme. Kern ist die Offenlegung: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit einem KI-System sprechen und wann Inhalte maschinell erzeugt oder bearbeitet wurden.

Für Unternehmen, die KI in der Kundenkommunikation oder in der Inhaltserstellung einsetzen, ist das der erste Punkt der Verordnung mit unmittelbarer Alltagswirkung.

Was in der Quelle steht

  • Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sind seit dem 2. August 2026 anwendbar.
  • Die Kommission hat die zugehörigen Leitlinien am 20. Juli 2026 angenommen.
  • Die Leitlinien ergänzen den Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte.
  • Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung).

Meine Einordnung

Für Industrieunternehmen betrifft das zuerst Chat-Assistenten auf der eigenen Website und maschinell erzeugte Produkttexte. Aus meiner Sicht ist die Kennzeichnungspflicht kein Nachteil: Wer offenlegt, welche Angaben geprüft und welche generiert sind, liefert genau die Nachvollziehbarkeit, die technische Einkäufer ohnehin verlangen.

CT

Christian Taschner

Wirtschaftsingenieur, Schorndorf · Fokus auf KI-gestützte Lieferantenrecherche und Industrievertrieb

Christian Taschner ist Wirtschaftsingenieur mit Sitz in Schorndorf im Stuttgarter Industrieraum. Seit Januar 2024 dokumentiert er hier, wie technische Einkäufer KI nutzen, um Produkte und Lieferanten zu finden — aus der Perspektive industrieller Verkaufs- und Geschäftsführungsentscheider.

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